Heirat/Standesamt:
Sie möchten in Ansfelden heiraten? Das Standesamt Ansfelden begleitet Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer Trauung. Der erste Schritt ist die Ermittlung der Ehefähigkeit – ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das vor jeder Eheschließung durchgeführt werden muss.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen und ist bei jedem österreichischen Standesamt möglich – unabhängig davon, wo die Trauung stattfinden wird.
Bitte beachten Sie: Für die Ermittlung der Ehefähigkeit müssen beide Partner persönlich im Standesamt erscheinen.
Termin für die Eheschließung
Ein Termin für eine Eheschließung kann nach persönlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Standesamt vorgemerkt werden.
Eine Terminreservierung ist frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Hochzeitstermin möglich.
Hinweis: Für Trauungen an unseren Außentrauungsorten können abweichende Reservierungsfristen gelten.
Möglichkeiten zur Trauung
Trauungen im Trauungssaal des Stadtamts Ansfelden sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: Nachmittags nach Vereinbarung
Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis: Je nach Verfügbarkeit und Kapazitäten
Für eine Trauung in besonderem Ambiente stehen folgende Außentrauungsorte zur Verfügung (jeden ersten Samstag im Monat möglich):
Burnerhof
Ganglbauergut
Gasthaus Stockinger
Wichtige Informationen
Das Standesamt ist für die Durchführung des Verfahrens sowie der Eheschließung beziehungsweise der eingetragenen Partnerschaft zuständig. Rechtsauskünfte zu den gesetzlichen Bestimmungen rund um das Thema Ehe und eingetragene Partnerschaft erhalten Sie beim zuständigen Gericht sowie in Rechtsanwaltskanzleien oder Notariaten.
Kontakt und Weitere Informationen
personenwesen@ansfelden.at
Erforderliche Unterlagen
Weitere Informationen – etwa zu den erforderlichen Dokumenten - können Sie jederzeit und in stets aktueller Form der Website oesterreich.gv.at entnehmen.