Verloren und gefunden

Sie haben etwas verloren?

Kommen Sie bitte in die Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde Ansfelden und fragen Sie nach, ob Ihr verlorener Gegenstand abgegeben wurde.

Falls sie eine Verlustbestätigung benötigen (z.B. Behindertenpass, Anmeldebescheinigung, Zeugnis etc.) ist eine Verwaltungsabgabe zu entrichten.

Ausnahme:

  • Verlust des Führerscheines: bitte an die Polizei wenden

  • Verlust des Zulassungsscheines: bitte an die Versicherung wenden.

Sie haben etwas gefunden?

Der Finder hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen und über alle für die Ausforschung eines Verlustträgers maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben.

Diese Pflichten bestehen für den Finder nicht, für den Fall, dass:

1. Der Finder die gefundene Sache einem Verlustträger vor der Anzeigeerstattung ausfolgt oder

2. der Wert der gefundenen Sache 10 Euro nicht übersteigt, es sei denn erkennbar, dass die Wiedererlangung der Sache für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung ist.

Weitere Infos finden Sie in stets aktualisierter Form auf www.oesterreich.gv.at


Kontakt

Stadtgemeinde Ansfelden
Hauptplatz 41
4053 Haid/Ansfelden

Telefon: 07229 840
E-Mail: stadtgemeinde@ansfelden.at